Akkreditierungsrichtlinien
Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung und für Fachbesucher:innen.
Im Übrigen behält sich die Filmfest Bremen gGmbH, Ostertorsteinweg 54, 28203 Bremen die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit oder Tätigkeit als Fachbesucher:in oder des Ausbildungs- oder Dienstnachweises vor.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht in keiner der Akkreditierungskategorien.
A. Akkreditierungsvoraussetzung
Akkreditierungsanfragen werden nur innerhalb des offiziellen Antragszeitraums bearbeitet. Die Fristen werden auf den Internetseiten des Filmfests Bremen veröffentlicht. Man kann sich ab 15. März über unsere Homepage akkreditieren. Die Antragsstellung garantiert keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.
B. Presse-Akkreditierung
Eine Presse-Akkreditierung kann erhalten, wer seine journalistische Tätigkeit folgendermaßen nachweist:
Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
Durch Vorlage eines Impressums, in dem Sie als Redakteur:innen, ständige redaktionelle Mitarbeiter:innen oder Autor:innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.
Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger:innen und einen separaten Status für Blogger:innen geben.
Inhaber:innen eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalist:innenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die alleinige Vorlage eines Presseausweises nicht automatisch hinreichend für eine Akkreditierung ist. Das Filmfest Bremen behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit anzufordern.
C. Fachbesucher:innen-Akkreditierung
Diese Akkreditierung kann erhalten, wer den Nachweis über eine aktuelle professionelle Tätigkeit als Filmschaffende:r oder Vertreter:in der Filmindustrie, kultureller Institutionen oder anderer Filmfestivals erbringt.
Zum Erhalt dieser Akkreditierungen ist die Entrichtung eines Entgeltes i.H.v. 25 Euro erforderlich. Eine Übertragung der Akkreditierung ist nicht möglich.
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins sowie die Datenschutzerklärung gelten ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen den Akkreditierungsrichtlinien und den AGB gehen zweitere vor.
E. Datenschutz
Um sich zu akkreditieren, ist die Speicherung persönlicher Daten nötig. Wir versichern, mit Ihren Daten vertraulich und verantwortungsvoll umzugehen. Die personenbezogenen Daten, die Sie im Laufe der Online-Registrierung an uns weitergeben, werden wir ausschließlich zum Zwecke der Vorgangsabwicklung verwenden und speichern. Die Daten werden nur innerhalb des Unternehmens und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.