Rechte &
Veröffentlichung
Mit der Einreichung ihres Films erteilen die Filmschaffenden dem Filmfest Bremen ihr Einverständnis, ihren Film live und öffentlich auf den Veranstaltungen und Kanälen des Filmfest Bremen (Website des Filmfest Bremen, Facebook, Instagram, Twitter, Vimeo-Kanal des Filmfest Bremen) zu zeigen. Für die Bewerbung oder Präsentation des Festivals gewähren die Filmschaffenden dem Filmfest Bremen darüber hinaus die Bereitstellung von Ausschnitten (max. 90 Sekunden insgesamt) für die Online-, Hörfunk- und TV-Auswertung, bzw. stellen sie diese Ausschnitte Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Onlinemedien zur Berichterstattung zur Verfügung. Die Filmschaffenden stellen das Filmfest Bremen und seine Partner von möglichen Forderungen Dritter frei und geben an, alleinige Rechteinhaber:innen an Bild, Ton und Musik zu sein. Die weiteren Rechte an den Filmen verbleiben grundsätzlich bei den Filmschaffenden.